
Wir nehmen Kontaktlinsenanpassungen vor und erstellen Führerscheingutachten und Gutachten für Sportbootführerschein und Fliegertauglichkeit.
Insbesondere für die Verträglichkeit von Kontaktlinsen ist es wichtig, dass die Austauschlinsen nicht einfach nachbestellt werden, sondern in diesem Zusammenhang auch beim Augenarzt kontrolliert werden, da sich die Augen im Laufe der Zeit verändern können.
Nach der Operation des Grauen Stars (Katarakt-Operation) kann es erneut zu einer Eintrübung der Linsenkapsel kommen. Dieser so genannte Nachstar sollte behandelt werden, wenn er eine deutliche Einschränkung des Sehvermögens verursacht oder die Kapseltrübung eine (notwendige) Untersuchung der Netzhaut nicht mehr zulässt. Mit dem YAG-Laser kann der Nachstar bequem, ambulant und ohne großen Aufwand behandelt werden, ohne dass die getrübte Linsenkapsel eröffnet werden muss. Vor der Laserbehandlung wird die Pupille mit Augentropfen erweitert. Nach dem Eingriff wird meist der Augeninnendruck kontrolliert und das Auge für etwas 1 Stunde mit einer Augenklappe versehen.
Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B ist dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe erforderlich, sonst reicht ein augenärztliches Attest.
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt nötig.
Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung
Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und versteckte Schielstellungen untersucht.

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Praxis für Augenheilkunde
Dr. Lothar Bohl
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