Behandlungsräume
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Unsere Leistungen für Sie sind .

Allgemeine Augenheilkunde

  • Komplette Augenuntersuchung mit modernster Technik
  • Präventionsuntersuchungen bei Hypertonie, Diabetes, Maculadegeneration, Glaukomvorsorge
  • Indikationsstellung für eine Augenoperation z. B. Katarakt-OP (Grauer Star), Glaukom-OP oder Netzhautoperation
    mit komplettem präoperativem Management und postoperativer Nachbehandlung
  • Wir beraten Sie in Brillenfragen für Ihren Arbeitsplatz, für Ihren Sport und Beruf
  • Unsere Patienten werden in Kooperation mit der Augenklinik Bellevue Kiel versorgt

Wir nehmen Kontaktlinsenanpassungen vor und erstellen Führerscheingutachten und Gutachten für Sportbootführerschein und Fliegertauglichkeit.

Insbesondere für die Verträglichkeit von Kontaktlinsen ist es wichtig, dass die Austauschlinsen nicht einfach nachbestellt werden, sondern in diesem Zusammenhang auch beim Augenarzt kontrolliert werden, da sich die Augen im Laufe der Zeit verändern können.

Nachstarbehandlung mit dem YAG-Laser

Nach der Operation des Grauen Stars (Katarakt-Operation) kann es erneut zu einer Eintrübung der Linsenkapsel kommen. Dieser so genannte Nachstar sollte behandelt werden, wenn er eine deutliche Einschränkung des Sehvermögens verursacht oder die Kapseltrübung eine (notwendige) Untersuchung der Netzhaut nicht mehr zulässt. Mit dem YAG-Laser kann der Nachstar bequem, ambulant und ohne großen Aufwand behandelt werden, ohne dass die getrübte Linsenkapsel eröffnet werden muss. Vor der Laserbehandlung wird die Pupille mit Augentropfen erweitert. Nach dem Eingriff wird meist der Augeninnendruck kontrolliert und das Auge für etwas 1 Stunde mit einer Augenklappe versehen.

Führerscheingutachten

Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B ist dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe erforderlich, sonst reicht ein augenärztliches Attest.

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt nötig.

Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung

  • des Gesichtsfeldes
  • des Farbempfindens
  • des räumlichen Sehens und
  • der zentralen Sehschärfe.

Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und versteckte Schielstellungen untersucht.


QNB
Dr. Lothar Bohl • Mürwiker Straße 89 • 24943 Flensburg
Tel. 0461 – 3 66 62 • Fax 0461 – 3 12 362 • E-Mail:
 
 

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Mürwiker Straße 89
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